Präambel

Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wach halten und zur Diskussion herausfordern. Mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis werden jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche zur Begegnung und Auseinandersetzung mit Literatur angeregt werden. Zugleich soll die Öffentlichkeit, insbesondere Eltern und alle Vermittlerinnen und Vermittler, auf wichtige Neuerscheinungen und Entwicklungen der Literatur für Kinder und Jugendliche hingewiesen werden. Lesefähigkeit ist eine elementare Voraussetzung, den heutigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll auf die Bedeutung der Literatur innerhalb des vielfältigen Medienangebotes für Kinder und Jugendliche aufmerksam machen.

 
Deutscher Jugendliteraturpreis 2002
Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird in den vier Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch verliehen. Die Preise sind mit einem Betrag von je 8.000 Euro dotiert.
 
I. Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

II. Voraussetzungen für die Auszeichnungen
1. Formale Kriterien
Zur Auszeichnung mit einem Preis können vorgeschlagen werden:
* deutschsprachige Originalwerke lebender Autorinnen/Autoren und Herausgeberinnen/Herausgeber
* deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Werken lebender Autoreninnen/Autoren und Herausgeberinnen/Herausgeber.
2. Zeitraum der Ausschreibung
Ausgezeichnet werden können Bücher in deutscher Sprache, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 erstmals erschienen sind.
 
III. Vorschlagsberechtigung
Bücher des Jahres 2001, die den Punkten II.1, II.2 entsprechen, können beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. bis zum 31. Oktober 2001 vorgeschlagen werden.
Das Vorschlagsrecht kann von jedem wahrgenommen werden. Ist der Vorschlagende ein Verlag, so sind mit dem Vorschlag zwei Exemplare des Titels einzureichen und eine Titelgebühr von 38 Euro (inkl. 7% MWSt.) zu entrichten. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Postgirokonto München 2169 83 - 806 (BLZ 700 100 80) des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V.
 
IV. Jury
Die Jury setzt sich aus 13 Personen zusammen:
a)  der/dem Vorsitzenden
b)  acht Juroreninnen/Juroren, von denen je zwei Fachleute der genannten Sparten sind
c)  vier jugendlichen Jurorinnen/Juroren, von denen je eine/r in den genannten Sparten mitarbeitet
Alle Mitglieder der Jury haben gleiches Stimmrecht. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.
 
V. Preisfindung
1. Aus den vorgeschlagenen Titeln wählt die Jury eine begrenzte Anzahl von Titeln pro Sparte (Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch, Sachbuch) aus, die zur weiteren Begutachtung bei den Verlagen angefordert werden. Die Jury hat das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen und weitere Titel anzufordern. Für diese Titel gelten die Bestimmungen aus Absatz III.
2. In zwei Jurysitzungen erstellt die Jury die Nominierungsliste zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2002. In die Nominierungsliste werden pro Sparte bis zu sechs Titel aufgenommen. Die Jury trifft ihre Entscheidung über die Nominierungsliste mit einfacher Mehrheit.
3. In einer dritten Sitzung unmittelbar vor der Preisverleihung, ermittelt die Jury auf der Grundlage der nominierten Titel je ein Preisbuch in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit. Die/der Juryvorsitzende kann festlegen, dass in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit genügt. Die Jury kann Preise teilen, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.
 
VI. Öffentlichkeitsarbeit
1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
* teilt die Entscheidung der Jury über die Nominierungsliste dem Stifter mit und informiert die Öffentlichkeit
* organisiert und betreut die Verleihung des Deutschen Jugendliteraturpreises 2002
* veröffentlicht die Ergebnisse des Deutschen Jugendliteraturpreises 2002 nach der Preisverleihung
* organisiert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Leseförderungsmaßnahmen mit der Nominierungsliste.
 
2. Die Verlage sind berechtigt, Bücher der Nominierungsliste zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2002 mit dem Signet des Preises und der Aufschrift "Deutscher Jugendliteraturpreis - Nominierung" oder "Nominiert für den Deutschen Jugendliteraturpreis" und die Preisbücher mit dem Signet des Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.
 
VII. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin, im August 2001
gez.: Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 
Sonderpreis 2002
für das Gesamtwerk einer deutschen Übersetzerin / eines deutschen Übersetzers
 
Der Sonderpreis wird als Teil des Deutschen Jugendliteraturpreises vergeben.
 
I.  Auszeichnung
Der Sonderpreis 2002 wird für das Gesamtwerk einer lebenden Übersetzerin / eines lebenden Übersetzers vergeben, die/der Kinder- und Ju-gendliteratur aus anderen Sprachen ins Deutsche überträgt. Der Sonderpreis ist mit einem Betrag von 10.000 Euro dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.

II. Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

III. Vorschlagsberechtigung
Bücher aus dem Gesamtwerk einer Übersetzerin/eines Übersetzers können bis zum 31. Oktober 2001 beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. vorgeschlagen werden.

IV. Jury
Die Jury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. auf der Basis der Vorschläge einer Findungskommission für die Dauer einer Amtsperiode gewählt und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.

V.  Bereitstellen der Bücher
Eine Auswahl der wichtigsten Bücher der vorgeschlagenen Übersetzerinnen/Übersetzer wird in Absprache mit der Jury vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. bei den Verlagen angefordert.

VI. Öffentlichkeitsarbeit
1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. organisiert und betreut die Verleihung des Sonderpreises 2002. 2. Die Verlage haben das Recht, alle Bücher der Preisträgerin / des Preisträgers mit dem Signet des Preises und der Aufschrift "Deutscher Jugendliteraturpreis - Sonderpreis" zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.

VII. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin, im August 2001
gez.: Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend